Arnold Reisemobile

Technik Infos*

Auflastung von Basisfahrzeugen Mercedes-Benz

Vielfach besteht der Wunsch, oder die Notwendigkeit, aufgrund gestiegener Komfort- und Transportanforderungen, ein Fahrzeug aufzulasten. Für Mercedes-Fahrgestelle T1 ist dies im allgemeinen relativ einfach möglich. Sie benötigen hierzu ein Gutachten von Mercedes-Benz (kostenpflichtig, ca. 120 Euro), entsprechende Umbauteile, evtl. Tachoanpassung und ein neues Typenschild. Wichtig: Nach dem Einbau neuer HA-Federn muss der ALB-Regler (automatische lastabhängige Bremse) neu eingestellt werden. Für die Grobeinstellung ist am einfachsten ein Ausmessen des Weges am Regler vor dem Ausbau der Federn und Wiederherstellung des gemessenen Wertes nach dem Tausch. So erreichen Sie wieder die gleiche Bremsleistung wie vorher und auf dem Bremsenprüfstand sollte es dann auch keine Probleme geben. Wichtig: Die Daten für die Einstellung sind feder- und beladungsabhängig und sollten sich üblicherweise auf einem Typenschild “unter der Frontklappe” befinden. Dieses fehlt aber bei unseren Fahrzeugen aufgrund des Sonderaufbaus. Die notwendigen Daten sind leider auch nicht in den aktuellen Werkstattunterlagen von Mercedes-Benz enthalten (!), d.h. hier gilt es mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. In älteren Werkstattunterlagen, die uns vorliegen, sind die verschiedenen Einstellmethoden näher beschrieben, jedoch gibt es unterschiedliche Angaben zu den Einstelldaten. Bei entsprechendem Informationsbedarf, oder wenn Sie zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen können, bitte hierzu an die “Redaktion” wenden. Eine ähnliche Vorgehensweise ist bei der Ausrüstung mit einer Zusatzluftfederung zu wählen, wenn herstellerseitig dazu keine besonderen Angaben gemacht werden.  Auch Werkstätten machen hier Fehler, also Thema vorher klären.
Wichtig: Eine optimale Funktion der Bremsen ist lebenswichtig. Änderungen ggü. dem Serienzustand sind äusserst gewissenhaft und entsprechend den Herstellervorschriften vorzunehmen...
Sprechen Sie über Ihr Vorhaben vorher auch mit Ihrer zuständigen Prüfstelle. Vielfach sind die Voraussetzungen für eine Auflastung bekannt und ein spezielles Gutachten nicht erforderlich, oder liegt im Ermessensspielraum des Sachverständigen. Anbei eine Liste der Möglichkeiten, soweit möglich mit Link (*=extern!) zu weiterführenden Informationen:

L207D, L208, L209D, L210

2800/2810kg*

“Standardlösung”, meistens ohne technische Änderung

L207D, L208, L209D, L210

2950/3200kg

einige unserer Fahrzeuge haben 2,9t. Siehe Forum, oder auch Link*; und es gibt z.B. einen Arnie (Wilhelm) mit 3,2t. Sogar ein Fzg. mit 3,5t ist uns bekannt (Einbau Achsen+Federn aus 307D, o.ä.)

L307D, L308, L309D, L310

3500kg

“Standardlösung”; auch mit Zusatz-Luftfederung möglich (Fa. Goldschmitt). Sogar bei 207D/208 (!), bei Umrüstung HA und ggfls. VA, passenden Federn und Bereifung 215R14. Im Einzelfall wurde auch schon ein zGG von 3700kg eingetragen.

L307D, L308, L309D, L310

3750kg

technische Obergrenze; wie 3500kg + verstärkte Vorderachse vom L408, L409D, L410; Info lt. Werksanfrage ‘96/PeterB

Eine Auflastung von 207D-210 (Typ 601) auf die gleichen Gewichte wie 307D-310 (Typ 602) ist ebenso möglich, da das Fahrgestell, abhängig vom Baujahr*, identisch ist und nur die entsprechenden Achsen, Federn und Hinterradbremse verbaut sein müssen. Ein Tausch der ganzen Achsen ist dabei u.U. nicht notwendig. Vorsicht ist bei dem Achskörper der VA mit 1350kg geboten. Hier ist wahrscheinlich ein leichterer Achskörper vorhanden. Neben dem Typenschild ist als Unterscheidungsmerkmal der Tragfähigkeit eine erhabene Kennzeichnung (1.3, oder 1.5) am Achskörper im Bereich zwischen den Blattfedern vorhanden. Es sind nach entsprechender Absprache mit dem Sachverständigen also nur die Federn und die hintere Radbremse umzurüsten. Damit kann man auch das kleinste Fahrgestell von 2550 auf bis zu 3500kg auflasten! Wer hierzu Infos braucht kann bei uns weitere Infos und Referenzen erhalten.

Tipp: Eine Auflastung über 3500 kg ist i.A. nicht sinnvoll, da hier zusätzlich jährlich eine HU durchgeführt werden muss und Beschränkungen für Fahrzeuge über 3500kg wirksam werden (z.B. Autobahnmaut Österreich --> Go-Box wie LKW; erhöhte Kosten auf mautpflichtigen Strassen (Pässe und Tunnel, etc.); Fahrverbot auf diversen, ansonsten mautfreien Strassen, z.B. alte Brennerstrasse, etc.)

Für Ihre Mithilfe, Fragen und Rückmeldung senden Sie bitte eine Mail an die “Redaktion”. Die Adresse finden sie hier

*: Entsprechend vorliegender Infos soll es durchaus Unterschiede im Bereich der Rahmenträger geben. Dies gilt anscheinend für Fahrzeuge der ersten Baujahre, bei denen sich die Motorträger unterscheiden sollen.